Simson-Reimporte: CDU-Antrag zeigt Wirkung
Die Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für eine rechtssichere Regelung von Simson-Reimporten zeigt Wirkung. Simson-Reimporte können künftig auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.
Damit können Reimporte unter bestimmten Voraussetzungen von den Übergangsregelungen des Einigungsvertrages profitieren. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug einem DDR-Typ entspricht, bis spätestens 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde und verkehrssicher ist.
Ich freue mich, dass unser Antrag jetzt erste konkrete Wirkung zeigt. Für viele Menschen sind Simson-Fahrzeuge weit mehr als ein Stück ostdeutsche Geschichte – sie stehen auch heute für bezahlbare und unkomplizierte Mobilität, gerade im ländlichen Raum.
Der Landtag hatte dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt und die Landesregierung mit der Umsetzung beauftragt. Die nun gefundene Lösung schafft Rechtssicherheit für Simson-Reimporte und ist damit ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung baugleicher Fahrzeuge.
Doch dabei soll es nicht bleiben. Ziel der CDU bleibt eine bundesweit einheitliche Regelung und die Anerkennung der 60 km/h für die entsprechenden Simson-Modelle. Dafür soll auch auf Bundesebene weiter auf eine Lösung hingewirkt werden.
Ein erster wichtiger Schritt ist geschafft. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Anerkennung nicht an Landesgrenzen endet. Anpacken statt nur reden – das gilt auch bei der Simson.